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Angeln ohne Angelschein Brandenburg: Was erlaubt ist (2026)

Von Marco Richter

Angeln ohne Angelschein in Brandenburg: Geht das?


Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand März 2026. Im Zweifel gilt das Brandenburgische Fischereigesetz (BbgFischG).


Darf man in Brandenburg ohne Angelschein angeln?

Ja, das darfst du — und zwar ganz legal. Brandenburg hat 2006 als erstes und bisher einziges Bundesland eine Sonderregelung eingeführt, die das Friedfischangeln ohne Fischereischein erlaubt (Quelle: LELF Brandenburg).

Das heißt konkret: Jede Person ab 8 Jahren darf in Brandenburg mit bis zu zwei Handangeln auf Friedfische angeln — ohne Angelprüfung, ohne Fischereischein. Es ist keine zeitliche Befristung vorgesehen: Die Regelung gilt das ganze Jahr über, unbefristet.

Aber Achtung: „Ohne Angelschein“ heißt nicht „ohne alles“. Du brauchst trotzdem:

  1. Eine Fischereiabgabemarke (ab 14 Jahren)
  2. Eine Angelkarte (Gewässererlaubnis) für das konkrete Gewässer
  3. Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass

Ohne diese Dokumente bist du genauso illegal unterwegs wie jemand komplett ohne Berechtigung.

Ich sage das aus eigener Erfahrung: Seit 2013 angle ich regelmäßig an der Havel und ihren Nebengewässern. Und ich habe schon Kontrollen erlebt, bei denen Angler ohne Angelkarte Probleme bekamen — obwohl sie die Friedfischregelung kannten. Die Angelkarte für das Gewässer ist Pflicht.

Touristenfischereischein Brandenburg: Die Alternative

Bevor wir tiefer einsteigen: In Brandenburg gibt es — anders als oft behauptet — keinen klassischen Touristenfischereischein wie etwa in Mecklenburg-Vorpommern (dort: 24 EUR für 28 Tage). Wenn du online nach „Touristenfischereischein Brandenburg“ suchst, findest du viele Seiten, die das durcheinanderbringen.

Was Brandenburg stattdessen bietet, ist besser: Die Friedfisch-Regelung gilt nicht nur für Touristen, sondern für alle — Einheimische wie Urlauber, ohne zeitliche Begrenzung. Trotzdem wird sie umgangssprachlich oft als „Touristenfischereischein“ bezeichnet. Damit du den Durchblick behältst, hier die Details.

Voraussetzungen und Gültigkeit

  • Mindestalter: 8 Jahre (vollendetes 8. Lebensjahr)
  • Prüfung: Keine erforderlich
  • Gültigkeit: Unbefristet, ganzjährig — solange du die jährliche Fischereiabgabe entrichtest
  • Personaldokument: Personalausweis oder Reisepass muss mitgeführt werden

Die Rechtsgrundlage findest du im Brandenburgischen Fischereigesetz (BbgFischG), § 17.

Kosten: Was du wirklich bezahlst

Die Kosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen:

Posten Kosten Gültigkeit Hinweis
Fischereiabgabemarke 12,00 EUR 1 Kalenderjahr Ab 14 Jahren Pflicht
Fischereiabgabemarke 40,00 EUR 5 Kalenderjahre Spart auf Dauer
Fischereiabgabe Kinder 8–13 0,00 EUR Seit 01.01.2026 kostenlos
Angelkarte (Tagesschein) ca. 5–15 EUR 1 Tag Je nach Gewässer und Anbieter
Angelkarte (Wochenschein) ca. 15–30 EUR 1 Woche Je nach Gewässer und Anbieter
Angelkarte (Jahresschein) ca. 30–120 EUR 1 Kalenderjahr Lohnt sich für Vielangler

Quelle: Verordnung über die Erhebung der Fischereiabgabe Brandenburg

Zum Vergleich: Ein regulärer Fischereischein (mit Prüfung) kostet in Brandenburg insgesamt ca. 150–250 EUR inklusive Vorbereitungskurs, Prüfungsgebühr und Fischereischein.

Was darf ich damit angeln?

Mit der Friedfischregelung darfst du ausschließlich Friedfische fangen. Das sind Fischarten, die sich überwiegend pflanzlich oder von Kleinstlebewesen ernähren:

Erlaubte Friedfische:

  • Karpfen
  • Schleie
  • Brassen (Blei)
  • Plötze (Rotauge)
  • Rotfeder
  • Güster
  • Karausche
  • Barbe

Nicht erlaubt (Raubfische — nur mit Fischereischein):

  • Hecht
  • Zander
  • Barsch (Flussbarsch)
  • Wels
  • Aal
  • Forelle

Wenn du einen Raubfisch am Haken hast, musst du ihn schonend zurücksetzen. Wer gezielt auf Raubfisch ohne Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Wo gilt die Friedfischregelung?

Die Regelung gilt für alle Gewässer in Brandenburg, sofern du eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer besitzt. Das umfasst laut MLEUV Brandenburg:

  • Ca. 3.000 Seen
  • Über 30.000 km Fließgewässer
  • 16.000 Hektar Gewässerfläche allein beim Landesanglerverband Brandenburg (LAVB)

Angelkarten bekommst du beim jeweiligen Fischereirechtsinhaber — das sind meistens Angelvereine, der Landesanglerverband Brandenburg (LAVB), Berufsfischer oder die Gemeinden. Mittlerweile gibt es die Karten auch bequem online über Portale wie hejfish oder Angelkarten-Online.

Friedfischangeln ohne Prüfung: Die Sonderregelung

Die Friedfisch-Sonderregelung ist das Herzstück des legalen Angelns ohne Schein in Brandenburg. Seit 2006 ermöglicht sie Anfängern, Touristen und Gelegenheitsanglern einen unkomplizierten Einstieg — und laut dem LELF Brandenburg hat sie sich bewährt.

Welche Fische zählen als Friedfische?

Friedfische sind Fischarten, die keine aktiven Jäger sind. Sie ernähren sich von Pflanzen, Algen, Insektenlarven, Würmern und Kleinstlebewesen am Gewässergrund. In Brandenburg zählen dazu alle Fischarten, die nicht als Raubfische klassifiziert sind.

Die häufigsten Friedfische in Brandenburger Gewässern:

  • Karpfen — der Klassiker, in fast jedem See und Fluss vorhanden
  • Brassen — Massenfisch in der Havel und ihren Nebengewässern
  • Plötze — überall vertreten, ideal für Einsteiger
  • Schleie — liebt schlammige Böden, starker Kampffisch für seine Größe
  • Rotfeder — in flachen, verkrauteten Uferzonen
  • Güster — ähnelt dem Brassen, etwas kleiner
  • Karausche — robust, überlebt sogar in kleinen Teichen

Erlaubte Methoden und Geräte

Die Friedfischangel-Regelung schränkt nicht nur die Zielfische ein, sondern auch die Methoden:

  • Maximal 2 Handangeln gleichzeitig im Wasser
  • Jede Angelrute darf nur mit einem einschenkligen Haken bestückt sein — keine Drillinge, keine Zwillingshaken
  • Erlaubte Köder: Würmer, Maden, Mais, Teig, Brot, Boilies und andere pflanzliche oder natürliche Köder
  • Verboten: Kunstköder wie Spinner, Blinker, Wobbler oder Gummifische — denn damit zielst du auf Raubfische
  • Mindestmaße und Schonzeiten laut Brandenburgischer Fischereiordnung (BbgFischO) sind einzuhalten

Benötigte Erlaubnisscheine

Damit du legal am Wasser sitzt, brauchst du folgende Dokumente:

  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. Fischereiabgabemarke — eingeklebt in die grüne Nachweiskarte (ab 14 Jahren, 12 EUR/Jahr)
  3. Angelkarte für das jeweilige Gewässer — beim Fischereirechtsinhaber erwerben

Alle drei Dokumente musst du beim Angeln mitführen und bei Kontrolle vorzeigen. Fehlt eines davon, droht ein Bußgeld.

Entscheidungsbaum Infografik: Welchen Angelschein brauche ich in Brandenburg — Friedfisch ohne Prüfung oder Raubfisch mit Fischereischein
Entscheidungsbaum: Friedfisch ohne Prüfung oder Raubfisch mit Fischereischein?

Was passiert wenn man ohne Angelschein angelt?

Schwarzangeln — also Angeln komplett ohne Berechtigung — ist kein Kavaliersdelikt. Brandenburg kennt empfindliche Strafen, und die Behörden verstehen keinen Spaß.

Bußgeld und Strafen

Die Strafen hängen davon ab, was genau du falsch machst:

Verstoß Mögliche Strafe Rechtsgrundlage
Angeln ohne Angelkarte (Gewässererlaubnis) Bußgeld bis 10.000 EUR BbgFischG
Angeln ohne Fischereiabgabemarke Bußgeld bis 10.000 EUR BbgFischG
Raubfischangeln ohne Fischereischein Bußgeld bis 50.000 EUR BbgFischG
Angeln an gesperrtem Gewässer Bußgeld bis 50.000 EUR BbgFischG
Fischwilderei (fremde Gewässer, ohne jede Berechtigung) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre § 293 StGB
Verstoß gegen Schonzeiten/Mindestmaße Bußgeld bis 50.000 EUR BbgFischO

Quellen: Bußgeldkatalog Brandenburg, § 293 StGB

Wichtig: Auch der Versuch ist strafbar. Es kommt nicht darauf an, ob du tatsächlich einen Fisch gefangen hast. Schon das Auswerfen der Angel ohne Berechtigung reicht.

Ordnungswidrigkeit vs. Straftat

Die Unterscheidung ist entscheidend:

  • Ordnungswidrigkeit: Du hast grundsätzlich eine Berechtigung, aber es fehlt ein Dokument (z. B. Fischereiabgabemarke vergessen). Hier droht ein Bußgeld nach dem BbgFischG — in der Praxis oft 50 bis 500 EUR.
  • Straftat (Fischwilderei nach § 293 StGB): Du angelst in einem Gewässer, für das du keinerlei Berechtigung hast — also weder Angelkarte noch Fischereischein. Das ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet wird.

In beiden Fällen können deine Angelgeräte und der Fang beschlagnahmt werden. Das trifft Angler, die teure Ausrüstung dabeihaben, besonders hart.

Kontrollen: Wer kontrolliert?

In Brandenburg sind rund 800 ehrenamtlich verpflichtete Fischereiaufseher aktiv — zusätzlich zur Polizei (Quelle: BbgFischG § 39).

Die Fischereiaufseher:

  • Weisen sich mit einem amtlichen Dienstausweis aus
  • Dürfen deine Dokumente, Angelgeräte und den Fang kontrollieren
  • Können Verstöße protokollieren und an die Untere Fischereibehörde melden
  • Sind an vielen Gewässern regelmäßig unterwegs — besonders an Wochenenden und in der Saison

Aus meiner Erfahrung: An beliebten Gewässern wie der Havel, den Havelseen oder dem Schwielowsee wirst du regelmäßig kontrolliert. Hab deine Dokumente immer griffbereit — das spart Stress für alle Beteiligten.

Wo und wie beantrage ich den Touristenfischereischein?

Wie gesagt: Einen echten „Touristenfischereischein“ im engeren Sinne gibt es in Brandenburg nicht. Was du brauchst, ist die Fischereiabgabemarke plus eine Angelkarte. Hier erfährst du, wo du beides bekommst.

Zuständige Behörden

Für die Fischereiabgabemarke und die grüne Nachweiskarte sind die Unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. In der Praxis bekommst du sie aber auch an vielen anderen Stellen:

  • Angelgeschäfte — die schnellste Option, meist sofort verfügbar
  • Untere Fischereibehörden der Landkreise
  • Tourismusbüros in Urlaubsregionen
  • Campingplätze an Angelgewässern
  • Berufsfischer mit Angelkartenverkauf

Angelkarten für die Gewässer des Landesanglerverbands Brandenburg (LAVB) — das sind über 16.000 Hektar Gewässerfläche — bekommst du beim LAVB, seinen Mitgliedsvereinen oder online.

Benötigte Dokumente

Du brauchst erstaunlich wenig:

  • Personalausweis oder Reisepass — das war’s schon für die Fischereiabgabemarke
  • Für die Angelkarte: Nachweis der entrichteten Fischereiabgabe (grüne Karte mit Marke)
  • Kein Passfoto, kein Führungszeugnis, keine Prüfung

Online-Beantragung möglich?

Die Fischereiabgabemarke kannst du bei einigen Anbietern online bestellen und per Post erhalten. Die Angelkarten für viele Brandenburger Gewässer gibt es ebenfalls digital — über Portale wie hejfish oder Fiskado.

Allerdings: Nicht alle Gewässer und Anbieter sind digitalisiert. Gerade bei kleineren Vereinsgewässern musst du die Angelkarte noch vor Ort beim Verein oder im Angelgeschäft kaufen.

Grüne Nachweiskarte mit eingeklebter Fischereiabgabemarke Brandenburg
Grüne Nachweiskarte mit eingeklebter Fischereiabgabemarke — dein Nachweis am Wasser

Kinder und Jugendliche: Angeln ohne eigenen Schein

Brandenburg ist besonders kinderfreundlich, was den Einstieg ins Angeln angeht. Die Regelungen nach Altersgruppen im Überblick (Quelle: MLEUV — Angeln für Kinder und Jugendliche):

Regelung für unter 8-Jährige

Kinder unter 8 Jahren dürfen in Brandenburg nicht eigenständig angeln. Es gibt keine Ausnahme und keinen Begleitschein. Das ist im BbgFischG klar geregelt.

In der Praxis heißt das: Dein 6-jähriger Sohn darf dir am Wasser zuschauen und beim Anfüttern helfen — aber nicht selbst die Angel halten und auswerfen.

Jugendfischereischein ab 8 Jahren

In Brandenburg gibt es — anders als in vielen anderen Bundesländern — keinen Jugendfischereischein. Stattdessen greift ab dem 8. Lebensjahr die Friedfisch-Regelung:

  • Ab 8 Jahren: Friedfischangeln ohne Fischereischein erlaubt
  • 8 bis 13 Jahre: Seit dem 01.01.2026 ist keine Fischereiabgabe mehr nötig — du brauchst nur eine Angelkarte für das Gewässer
  • Ab 14 Jahren: Fischereiabgabe 12 EUR/Jahr wird fällig
  • Raubfisch ab 14: Nur mit bestandener Anglerprüfung und Fischereischein

Das ist ein echtes Upgrade gegenüber anderen Bundesländern, wo Kinder oft erst mit Begleitperson und Jugendfischereischein ans Wasser dürfen.

Begleitperson-Pflicht

Brandenburg schreibt keine gesetzliche Begleitperson-Pflicht für Kinder ab 8 Jahren vor. Ein 8-Jähriger darf theoretisch allein am Wasser sitzen und Friedfische angeln — sofern er die Angelkarte dabei hat.

Meine persönliche Empfehlung als Vater und erfahrener Angler: Lass jüngere Kinder trotzdem nicht allein ans Wasser. Sicherheit geht vor — und gemeinsam angeln macht sowieso mehr Spaß.

Vom Touristenschein zum richtigen Angelschein

Die Friedfischregelung ist der perfekte Einstieg. Aber wenn du merkst, dass Angeln dein Ding ist, willst du irgendwann auch auf Hecht, Zander und Barsch — und dafür brauchst du den regulären Fischereischein.

Der Weg dahin in Brandenburg:

  1. Vorbereitungskurs — online oder in Präsenz (ca. 30 Stunden, Kosten ca. 100–150 EUR)
  2. Anglerprüfung — bei der Unteren Fischereibehörde (Gebühr ca. 25 EUR)
  3. Fischereischein beantragen — nach bestandener Prüfung bei der Behörde (Gebühr ca. 14 EUR für 1 Jahr oder 40 EUR für 5 Jahre)
  4. Fischereiabgabe — 12 EUR/Jahr bzw. 40 EUR/5 Jahre

Der Vorteil: Deine Erfahrung vom Friedfischangeln zählt. Du kennst bereits Gewässer, Fischarten und die Grundlagen — das macht den Vorbereitungskurs deutlich einfacher.

Wenn du den nächsten Schritt gehen willst, findest du in unserem Beitrag zum Thema Angelschein machen alle Details zur Prüfung, zu den Kosten und zum Ablauf.

Und falls du erst mal schauen willst, was Brandenburg anglerisch so zu bieten hat: Unsere Übersicht zum Angeln in Brandenburg zeigt dir die besten Gewässer, Methoden und Reviere — da ist für jeden was dabei. Zurück zur Übersicht.

Vergleichstabelle erlaubte vs. nicht erlaubte Angelmethoden beim Friedfischangeln in Brandenburg
Erlaubt vs. nicht erlaubt: Was beim Friedfischangeln in Brandenburg gilt

Häufig gestellte Fragen

Kann man in Brandenburg ohne Angelschein angeln?

Ja. Brandenburg erlaubt als einziges Bundesland das Friedfischangeln ohne Fischereischein und ohne Prüfung. Du brauchst eine Fischereiabgabemarke (12 EUR/Jahr, ab 14 Jahren) und eine Angelkarte für das Gewässer. Rechtsgrundlage ist das BbgFischG § 17.

Was kostet das Angeln ohne Angelschein in Brandenburg?

Die Fischereiabgabe beträgt 12 EUR pro Kalenderjahr (ab 14 Jahren) oder 40 EUR für 5 Jahre. Kinder von 8 bis 13 Jahren sind seit dem 01.01.2026 von der Fischereiabgabe befreit. Dazu kommt die Angelkarte für das Gewässer — je nach Anbieter zwischen 5 und 20 EUR pro Tag.

Was passiert wenn man ohne Angelschein angelt?

Ohne jede Berechtigung zu angeln ist Fischwilderei nach § 293 StGB — eine Straftat mit Geldstrafe oder bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe. Ordnungswidrigkeiten nach dem BbgFischG können Bußgelder bis zu 50.000 EUR nach sich ziehen. Angelgeräte und Fang werden beschlagnahmt.

Welche Fische darf man in Brandenburg ohne Angelschein fangen?

Ausschließlich Friedfische: Karpfen, Schleie, Brassen, Plötze, Rotfeder, Güster, Karausche und Barbe. Raubfische wie Hecht, Zander, Barsch, Wels, Aal und Forelle erfordern einen Fischereischein mit bestandener Anglerprüfung.

Ab welchem Alter dürfen Kinder in Brandenburg angeln?

Ab dem vollendeten 8. Lebensjahr. Kinder ab 8 dürfen auf Friedfische angeln. Seit 2026 entfällt die Fischereiabgabe für 8- bis 13-Jährige — sie brauchen nur eine Angelkarte. Ab 14 Jahren wird die Fischereiabgabe fällig (12 EUR/Jahr). Für Raubfische ist ab 14 ein Fischereischein nötig.

Gibt es einen Touristenfischereischein in Brandenburg?

Nicht im klassischen Sinne wie in Mecklenburg-Vorpommern. Brandenburg bietet stattdessen die Friedfisch-Regelung, die für alle gilt — Touristen und Einheimische gleichermaßen. Ohne Prüfung, ohne Fischereischein, unbefristet gültig. Du brauchst nur Fischereiabgabemarke und Angelkarte.

Wo bekomme ich die Fischereiabgabemarke in Brandenburg?

Bei den Unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, in Angelgeschäften und teils online. Die Marke wird in eine grüne Nachweiskarte eingeklebt, die du beim Angeln immer mitführen musst.


Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Brandenburgische Fischereigesetz (BbgFischG), die Brandenburgische Fischereiordnung (BbgFischO) und die jeweils geltenden Bestimmungen der Fischereibehörden. Stand: März 2026.